Antwort auf meine Anfrage an Susanne Schneider ( MdL) gesundheitliche Sprecherin der FDP

Online Infos zu freien Pflegeplätzen Gesetzesentwurf Minister Laumann

 

Sehr geehrte Frau Stuhler,

 

 Vielen Dank für Ihren Brief sowie ihr langjähriges Engagement bei der FDP Recklinghausen! Wir freuen uns über Rückmeldungen zum Kabinettsentwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes und stimmen Ihnen vollkommen dabei zu, dass die Aussage „Pflege kann nicht jeder“ nach wie vor Bestand hat. Frau Schneider selbst ist gelernte Krankenschwester und ließ sich zur Stationsleitung weiterbilden, weshalb sie die massive Stärkung der Position der Pflegedienstleitung hin zur Weisungsunabhängigkeit bei pflegefachlichen Entscheidungen sehr befürwortet.

 

Ebenfalls halten wir den Bürokratieabbau, nicht ohne Grund eine unserer Wahlkampfforderungen, für begrüßenswert. Hierzu gehört, dass Prüfung der Pflegequalität zukünftig dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen überlassen wird, aber auch der Abbau der formalen Qualifikationsanforderungen für Einrichtungsleitungen. Diese sind mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden, eine Abschaffung selbiger wird in der Praxis jedoch nicht zu niedriger qualifizierten Einrichtungsleitungen führen, da es ausreichend hochqualifiziertes Personal für diese Stellen gibt.

 

Das Personalbemessungsinstrument, welches die starre Fachkraftquote von 50% ablösen soll, wird auf Bundesebene erarbeitet und entzieht sich unserer Einflussnahme. Der Gesetzesentwurf wird zunächst in den kommenden Monaten vom Parlament sowie von den zuständigen Fachausschüssen beraten werden und wir werden sehen, inwieweit er sich in diesem Prozess noch verändern wird.

 

Wir freuen uns, wenn Sie den Gesetzgebungsprozess weiterhin aufmerksam begleiten und wünschen Ihnen viel Gesundheit!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Tabea Gandelheidt